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Informationen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemein

Für alle Lieferungen gelten ausschliesslich unsere Lieferbe­dingungen. Mündliche Zusicherungen, Einschränkungen und Ergänzungen bedürfen stets der schriftlichen Form. Sämtliche Aufträge ab CHF 10‘000.-- werden schriftlich bestätigt. Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind unwirksam, auch wenn wir den Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Preisbasis

Unsere Preise basieren auf der Berechnung in Schweizer Franken (CHF), exkl. MWSt. Sie schliessen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Eine Änderung derselben behalten wir uns jederzeit vor.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind in der Regel innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen rein netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden die üblichen Bankzinsen und Spesen berechnet. Abzüge für Porto usw. werden nachbelastet. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Lieferung gegen Nachnahme vorzunehmen.

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Verpackung

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen. Bei einem Netto-Bestellwert ab CHF 1‘000.-- werden in der Regel keine Verpackungskosten verrechnet; ausgenommen sind Spezialverpackungen. Leihkabeltrommeln werden belastet und bei Retournierung franko Bahnstation Rheineck SBB voll gutgeschrieben.

Versand

Ohne besondere Vereinbarungen wird immer die günstigste Versandart gewählt.

Versicherung

Die Versicherung gegen Transportschäden, Diebstahl und andere Schäden ist Sache des Bestellers. Schäden werden nur gedeckt, wenn der Besteller ausdrücklich Auftrag zur Versicherung erteilt hat.

Bestellausführung

Bei Abrufbestellungen ist der Besteller verpflichtet, innerhalb der festgesetzten Frist alles bestellte Material zu übernehmen. Wird die Ware nicht in der vereinbarten Frist bezogen, so wird nach Verfall ohne Vorankündigung ausgeliefert. Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Besteller bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Widerruf von Bestellungen behalten wir uns die Verrechnung der entstandenen Kosten vor.

Warenrücknahme

Eine Warenrücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung unter Anrechnung von Bearbeitungs- und Versandkosten (die mind. 10% des Verkaufspreises betragen). Artikel, die aufgrund einer Bestellung extra angefertigt oder zusammengestellt worden sind, können nicht zurückgenommen werden.

Lieferfristen

Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Ohne ein Ansetzen einer angemessenen Nachfrist kann ein Überschreiten des Liefertermins weder eine Haftung unsererseits noch eine Annullierung des Auftrages nach sich ziehen. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teillieferungen geltend machen.

Mängelhaftung

Für mangelhafte Lieferung haften wir unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche wie folgt:
Für gelieferte Erzeugnisse übernehmen wir in der Weise Gewähr, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätten erkennen müssen, und zwar nur für von uns verschuldete, fehlerhafte Konstruktion, mangelhafte Ausführung und für Materialmängel nur bei Gestellung durch uns. Wird uns die Lösung von Konstruktionsaufgaben überlassen, so kann eine Mängelhaftung nur dann geltend gemacht werden, wenn der Besteller nachweist, dass unsere Lieferung dem allgemeinen Stand der Technik schuldhaft nicht entspricht. Nach Ablauf von 12 Monaten, vom Liefertage an gerechnet, findet keine Mängelhaftung mehr statt. Erkennbare Mängel sind innerhalb 8 Tagen nach Lieferung zu rügen. Der Besteller kann aufgrund der Mängelhaftung nur verlangen, dass unbrauchbare Teile unentgeltlich ausgebessert oder nach unserer Wahl neu geliefert werden. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Besteller. Wir sind zur Beseitigung von Mängel nicht verpflichtet, solange der Besteller ohne unsere Zustimmung Nachbesserungen vorgenommen hat oder der Besteller unsere Vorschriften über die Behandlung des Gegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt. Für Waren, die infolge ihrer Beschaffenheit oder der Art ihrer Verwendung einem gesteigerten Verschleiss unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Das gleiche gilt für Schäden infolge übermässiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel, Witterungs- und anderer Einflüsse jeglicher Art.

Unwirksamkeit

Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen sowie des ganzen Vertrages nicht angezweifelt.

Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist Rheineck. Sämtliche allfälligen Differenzen werden ausschliesslich durch die zuständigen Gerichte des Kantons St. Gallen entschieden.


Ausgabe 05/2002
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